Turnierregeln
Art. 1 DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
Das internationale Fußballturnier „SOCCACUP Lago di Garda“, veranstaltet von der SOCCATOURS GmbH wird gemäß den offiziellen Regeln des deutschen Fußballbunds (DFB) durchgeführt, sofern kein anderer Artikel etwaige Änderungen beschreibt. Das Turnier findet am 30. und 31. August 2025 auf der Sportanlage des FCM Traiskirchen, Wien - statt. Der Turnierveranstalter hat die erforderliche Genehmigung zur Turnieraustragung erhalten.
Art. 2 ALTERSKLASSEN / SPIELZEIT / SPIELERANZAHL / MODUS
B-Jugend (U17):
Spielberechtigt sind Spielerinnen, die nach dem 01.01.2008 geboren sind. Die Spieldauer beträgt 2x 20 Minuten mit fünf Minuten Pause. Gespielt wird auf das Großfeld mit 10+1 Spielerinnen. Gruppeneinteilung & Spielansetzungen werden im offiziellen Turnierspielplan bekannt gegeben.
U15:
Spielberechtigt sind Spielerinnen, die nach dem 01.01.2010 geboren sind. Die Spieldauer beträgt 2x 15 Minuten mit fünf Minuten Pause. Gespielt wird auf das verkürzte Großfeld mit 8+1 Spielerinnen. Gruppeneinteilung & Spielansetzungen werden im offiziellen Turnierspielplan bekannt gegeben.
U13:
Spielberechtigt sind Spielerinnen, die nach dem 01.01.2012 geboren sind. Die Spieldauer beträgt 2x 15 Minuten mit fünf Minuten Pause. Gespielt wird auf das Querfeld mit 6+1 Spielerinnen pro Team. Gruppeneinteilung & Spielansetzungen werden im offiziellen Turnierspielplan bekannt gegeben.
Art. 3 SPIELERLISTE
Beim technischen Meeting müssen die Trainerinnen und Trainer dem Veranstalter eine Liste mit allen teilnehmenden Spielern vorlegen. Diese Spielerliste ist die endgültige Version, etwaige Änderungen im Nachhinein sind nicht erlaubt. Die Turnierleitung wird die Liste vor Turnierbeginn überprüfen und behält sich das Recht vor, einzelne Spieler zu streichen, die nicht spielberechtigt sind. Gleiches gilt für die Spielerliste, die vor dem jeweiligen Turnierspiel dem Schiedsrichter überreicht wird. Jede Spielerin muss in der Lage sein, sich im Falle eines Zweifels mit gültigem Dokument ausweisen zu können. Zu diesem Zwecke muss jede Mannschaft mindestens 30 Minuten vor dem Spiel bei der Turnierleitung am jeweiligen Sportgelände eintreffen.
Art. 4 ERSATZSPIELER / AUSWECHSLUNGEN
In den Altersklassen U13 & U15 dürfen jederzeit fliegende Wechsel vorgenommen werden. In der Altersklasse U17 darf nur bei einer Spielunterbrechung gewechselt werden. Die maximalen Unterbrechungen pro Halbzeit werden nach individuellem Empfinden des Unparteiischen entschieden. Es dürfen auch hier in jedem Spiel alle sich im Kader befindenden Spielrinnen eingesetzt werden.
Art. 5 KONTROLLE DER SPIELBERECHTIGUNG
Alle Teilnehmer müssen einen gültigen Spielerpass oder Ausweis vorlegen können. Vor Turnierbeginn muss der Teamleiter eine Spielerliste mit Name/Geburtsdatum/Rückennummer eines jeden Spielers bei der Turnierleitung einreichen. Auf Verlangen müssen alle Spieler in der Lage sein, ein gültiges Dokument zur Identifikation vorzulegen.
Art. 6 KLASSIFIZIERUNG / RANGLISTE
Die Rangliste wird auf Grundlage der erspielten Punkte festgelegt. Die Punkte werden wie folgt zugeteilt: Sieg 3 Punkte, Unentschieden 1 Punkt und Niederlage 0 Punkte. Falls mehrere Mannschaften punktgleich sind, wird die Rangliste wie folgt festgestellt:
1. Tordifferenz 2. meist erzielten Tore 3. Ergebnis direktes Duell 4. Los
Zwischenrunde: Bei Unentschieden folgt ein direktes Elfmeterschießen
Endspiele: Bei Unentschieden erfolgt ein direktes Elfmeterschießen
Art. 7 SCHIEDSRICHTER
Die Turnierspiele in allen Altersklassen werden ausschließlich von Schiedsrichtern geleitet, die an den F.I.G.C. oder an einen nationalen Fußballverband angeschlossen sind.
Art. 8 TEAMLEITER
Jede Mannschaft muss von einem Teamleiter begleitet werden, der älter als 18 Jahre ist. Name, Adresse und Geburtsdatum des Teamleiters sind auf der Spielerliste zu erwähnen. Der Teamleiter ist verantwortlich für das Benehmen der Spieler während des gesamten Aufenthalts – nicht nur am Sportgelände, sondern auch an anderen Aufenthaltsorten, wie beispielsweise der Unterkunft.
Art. 9 TRIKOTS
Jeder Verein muss einen 2. Trikotsatz mitführen, der sich farblich deutlich vom „Heimtrikot“ unterscheidet. Wenn der Schiedsrichter vor Spielbeginn feststellt, dass sich die gewählten Trikots der beiden Mannschaften zu sehr ähneln, muss der erstgenannte Verein der Partieansetzung das Trikot wechseln, beziehungsweise Leibchen anziehen.
Art. 10 SPIELPLAN
Der offizielle Spielplan wird den teilnehmenden Mannschaften am Anreisetag beim technischen Meeting ausgehändigt. Die Turnierleitung behält sich das Recht vor, den Spielplan im Falle von unvorhergesehenen Umständen abzuändern.
Art. 11 DISZIPLINARMASSNAHMEN
Falls eine Spielerin vom Feld verwiesen worden ist oder eine Verwarnung bekommen hat, wird der Schiedsrichter die Turnierkommission sofort nach dem Spiel darüber in Kenntnis setzen. Eine Spielerin die vom Platz verwiesen worden ist oder zwei offizielle Verwarnungen erhalten hat, wird für das nächste Spiel gesperrt. Alle Berichte bezüglich Fehlverhalten werden vom Turnierveranstalter an den nationalen Fußballverband geschickt, der diese Berichte an die diesbezüglichen anderen nationalen Verbände weiterleiten wird. Im Falle von Gruppenspielen werden alle Ergebnisse einer Mannschaft ungültig erklärt, falls: die betreffende Mannschaft ohne wichtigen Grund nicht rechtzeitig beim Spiel anwesend ist; die betreffende Mannschaft mit einem nicht berechtigten Spieler gespielt hat; der Schiedsrichter den Beschluss fasst, das Spiel wegen schlechtem Benehmen der Spieler der betreffenden Mannschaft abzubrechen. In diesen Fällen verliert die betreffende Mannschaft mit 0-3.
Art. 12 EINSPRÜCHE
Einsprüche in Bezug auf Entscheidungen des Schiedsrichters sind nicht möglich. Einsprüche in Bezug auf andere Angelegenheiten müssen spätestens 15 Minuten nach dem Spiel vom Teamleiter beim Turnierausschuss schriftlich eingereicht werden. Der Turnierausschuss entscheidet ebenfalls über Angelegenheiten, die im Reglement nicht vorgesehen sind. Die Entscheidungen des Turnierausschusses sind bindend.
Art. 13 HAFTUNG
Die teilnehmenden Vereine sind für eine angemessene Versicherung der Spielerinnen verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für Personenschaden und Sachbeschädigung bzw. das Abhandenkommen von Besitztümern der Teilnehmer.